Der beste Start zum eigenen Unternehmens-Podcast

Webinar

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Turtle-Media

§ 1 ALLGEMEINES

(1) Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) von Turtle-Media, Oliver Schwartz, Lorenzstraße 12, 76135 Karlsruhe, (im Folgenden Turtle-Media genannt), sind Bestandteil aller geschlossenen Verträge. Turtle-Media ist Vertragspartner für alle Lieferungen und Leistungen von Turtle-Media, Turtle-Media - Visual Communications Experts, Turtle Photo, Oliver Schwartz, Oliver Schwartz - Executive Communications Consulting.

(2) Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt immer durch Turtle-Media, Karlsruhe, selbst wenn diese ganz oder teilweise in bzw. durch weitere(n), unselbständigen Betriebsniederlassungen erbracht werden.

(3) Entgegen stehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Turtle-Media ausdrücklich und zumindest in Textform anerkannt werden.

(4) Es gilt immer die zum Vertragsschluss aktuellste Fassung dieser AGB, die sich jederzeit online unter https://www.turtle-media.de/common/info/agb.html einsehen lassen oder bei Turtle-Media angefordert werden können.

(5) Die Anwendung von abweichenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen –sofern die Parteien deren Wirksamkeit nicht schriftlich vereinbaren-, selbst wenn der Auftraggeber in Auftragsunterlagen oder eigenen AGB darauf verweist.

(6) Für Onlinebestellungen im Turtle-Media Onlineshop (https://www.turtlemedia-shop.de) gelten abweichend die AGB des Onlineshops, die bei jedem Kaufvorgang im Onlineshop vom Kunden bestätigter Teil des Kaufvertrages werden und sich darüber hinaus jederzeit vorab online unter https://www.turtlemedia-shop.de/common/info/agb.html einsehen lassen.

§ 2 VERTRÄGE NUR MIT UNTERNEHMERN UND KAUFLEUTE

(1) Unser Angebot richtet sich nur an Unternehmer und Kaufleute. Nur mit ihnen schließen wir wirksame Verträge, nicht hingegen mit Verbrauchern.

(2) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt oder aus anderen Rechtsgründen im Handelsgesetzbuch als Kaufmann eingeordnet wird, §§ 1, 2 HGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.

§ 3 UNVERBINDLICHE ANGABEN, VERTRAGSSCHLUSS

(1) Alle Angaben zu unseren angebotenen Leistungen und Preisen, sei es auf unserer Internetpräsenz oder in sonstiger Weise, sind vor Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich.

(2) Unsere Präsentation, sei es auf unserer Internetpräsenz oder in sonstiger Weise, und die Übersendung eines Kostenanschlags stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot durch Turtle-Media dar. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, uns ein Angebot zu machen (so genannte „invitatio ad offerendum“).

(3) Ein Vertragsschluss kommt ausschließlich dadurch zu Stande, dass Turtle-Media ein Angebot des Kunden in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax) oder in Schriftform annimmt.

(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Text- bzw. Schriftform.

§ 4 BEREITSTELLUNG VON WERBEMITTELN DURCH DEN AUFTRAGGEBER, ABLEHNUNGSBEFUGNIS SEITENS TURTLE-MEDIA

(1) Ein Werbemittel kann bestehen aus: Bildern, Bewegtbildern, Text, Tonfolgen, oder aus einem AdLink (der über eine vom Auftraggeber genannten Online-Adresse beim Anklicken die Verbindung zu weiteren Inhalten herstellt). Die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.

(2) Vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die Werbemittel einschließlich Verlinkungen haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Das gilt auch für den Inhalt und technischen Standard der von Auftraggeber definierten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Sie sind vom Auftraggeber auf Viren u.ä. zu überprüfen.

(3) Turtle-Media behält sich vor, Werbemittel wegen der fehlenden technischen Qualität, aber auch wegen des Inhalts, der Herkunft, der Form, Ausgestaltung oder wegen der Verlinkung abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn die Werbemittel oder die Website, auf die verlinkt wird, gegen geltendes Recht (gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Bestimmungen) oder die guten Sitten verstoßen oder deren Schaltung für Turtle-Media unzumutbar ist. Unzumutbar ist insbesondere Werbung, die nach Aussage oder Form der Darstellung politisch, weltanschaulich oder religiös extreme, ausländerfeindliche, diskriminierende (z.B. sexistische oder in ähnlicher Weise verletzende), gegen den guten Geschmack verstoßende oder gegen die Interessen der Turtle-Media gerichtete Inhalte enthält.

(4) Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich in Text- oder Schriftform mitgeteilt, worauf er das Recht auf Nachbesserung hat.

(5) Turtle-Media ist berechtigt, ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels vornimmt, die Verlinkung ändert oder den Inhalt der Website, auf die verlinkt wird, wesentlich verändert.

(6) Entsteht Turtle-Media wegen einer Ablehnung (Absätze 3 und 4) oder einer Zurückziehung (Absatz 5) ein Mehraufwand, kann dieser dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

§ 5 VERTRAGSLAUFZEIT, AUSSERORDENTLICHE KÜNDIGUNG DURCH TURTLE-MEDIA

(1) Die Verträge haben die vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag unbefristet.

(2) Turtle-Media ist unabhängig von Kündigungsrechten, die sich aus dem Vertrag oder aus Gesetz ergeben, zur schriftlichen außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachkommt, trotz Abmahnung gegen diese AGB verstößt, gegen ihn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder andere, objektive Hinweise auf seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen.

§ 6 FERTIGSTELLUNGSZEIT, HEMMUNG

(1) Fertigstellungszeiträume und –termine, die für Turtle-Media gelten sollen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Anderweitige Abreden sind nicht verbindlich.

(2) Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen u.ä. durch den Auftraggeber ist der Lauf des Fertigstellungszeitraums gehemmt. Der Fertigstellungstermin wird entsprechend nach hinten geschoben. Die Hemmung wird vom Tage der Übermittlung der Entwürfe, Demos, Testversionen o.ä. an den Auftraggeber bis zum Tage des Eingangs seiner Stellungnahme bei Turtle-Media gerechnet.

(3) Vom Auftraggeber bereitgestellte Werbemittel haben den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die Werbemittel einschließlich Verlinkungen haben dem Stand der Technik zu entsprechen. Das gilt auch für den Inhalt und technischen Standard der von Auftraggeber definierten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Sie sind vom Auftraggeber auf Viren u.ä. zu überprüfen.

(4) Fertigstellungszeiträume und -termine beziehen sich immer nur auf die ursprüngliche vertragliche Vereinbarung. Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Fertigstellungszeit entsprechend, auch wenn insoweit eine Änderung des Vertrags nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

(5) Turtle-Media schließt keine Fixgeschäfte. Ist der Fertigstellungzeitraum abgelaufen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, Turtle-Media eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen. Die Nachfristsetzung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zugang bei Turtle-Media zu laufen. Ohne Nachfristsetzung sind für den Auftraggeber Gestaltungsrechte oder sonstige Ansprüche gegenüber Turtle-Media aus der Nichteinhaltung des Fertigstellungszeitraums bzw. -termins ausgeschlossen.

§ 7 VERGÜTUNG, FÄLLIGKEIT, VERZUG, AUFRECHNUNG

(1) Von Turtle-Media angegebenen Preise sind netto, enthalten also nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Sofern keine abweichende einzelvertragliche Regelung getroffen worden ist, werden Dienst-und Agenturleistungen, Beratungen, Coachings, Designarbeiten sowie Content- und Medienproduktionen immer nach Zeit (Tage) und Material abgerechnet. Dies gilt auch für die Honorare von Moderations-, Darsteller- und Rednertätigkeiten. Ein Vergütungs-Tag umfasst max. 8 Zeitstunden. In der individualvertraglichen Vereinbarung, dem Retainervertrag oder dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung von Turtle-Media wird je nach Leistungsart der zeitliche Mindestleistungsumfang geregelt und alternative Abrechnungseinheiten.

(3) Eine zeit- und materialunabhängige Pauschalvergütung für beauftragte Leistungen ist auf Grundlage dieser AGB ausgeschlossen, wenn nicht abweichend und ausdrücklich in einer einzelvertraglichen Regelung der Parteien so vereinbart.

(4) Erfolgt die vertragliche Zusammenarbeit ohne vorab definierten zeitlichen Umfang, auf Abruf oder auf Basis einer Aufwands-Schätzung, werden Vergütungen von Zeit- und Materialleistung monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. Ausgewiesene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen, sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen und vorliegenden Informationen und Daten durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.

(5) Vom Auftraggeber beauftragter oder freigegebener Mehraufwand wird vergütungspflichtig abgerechnet.

(6) Vereinbarte und durch Turtle-Media verauslagte Drittkosten, Reisekosten, Spesen sowie Kommunikations- und Versandkosten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und sind jeweils abweichend sonstiger Zahlungsvereinbarungen sofort fällig. Auch hierauf wird die gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet, selbst wenn diese ursprünglich einem verminderten Steuersatz unterlagen oder umsatzsteuerfrei waren. Bei Lieferungen und Lizenz- oder Rechteeinräumungen gilt der jeweilige vorgeschriebene Mehrwertsteuer-/Umsatzsteuersatz.

(7) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen nach Zugang fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt Verzug ohne Mahnung ein.

(8) Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Genauso besteht bei einem Zahlungsverzug des Kunden das Recht für Turtle-Media, die eigene weitere Leistung zurückzubehalten. Schließlich besteht das Recht, für weitere Leistungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Dieses Recht besteht auch, unabhängig von einem Zahlungsverzug und einer vertraglichen Vereinbarung, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

(9) Abrechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich der Abrechnung widerspricht, spätestens innerhalb von 10 Tagen.

(10) Kommt es aufgrund eines vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers nicht zu einer vollständigen Vertragserfüllung, so besteht gleichwohl der Anspruch seitens Turtle-Media auf volle Vergütung.

(11) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von Turtle-Media schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

(12) Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit Turtle-Media beruht.

§ 8 HAFTUNG VON TURTLE-MEDIA, MÄNGELRÜGE, VERJÄHRUNG

(1) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegen Turtle-Media. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Auftraggeber oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Zweck des Werbemittels nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Ad-Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen. Bei einem längeren Ausfall des Ad-Servers wird die Werbeschaltung in einer für den Auftraggeber zumutbaren Zeit nachgeholt, der Vergütungsanspruch der Turtle-Media bleibt bestehen.

(2) Ausgeschlossen ist jede Haftung oder Gewährleistung bei Störungen des Kundenrechners sowie der Kommunikationswege vom Kundenrechner zu uns.

(3) Grundsätzlich besteht nur eine Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Turtle-Media nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Hauptpflichten), wenn sie einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat. Hauptpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(5) Bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung - egal ob grob oder leicht fahrlässig - haftet Turtle-Media nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, der auf höchstens den Vertragswert beschränkt ist. Bei einer Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, gilt dies auch im Falle einer vorsätzlichen Pflichtverletzung.

(6) Ausgenommen von diesen Haftungsbeschränkungen (Absätze 3 – 5) ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

(7) Der Auftraggeber hat das von Turtle-Media erstellte Werk unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber Turtle-Media zu rügen und zwar in Text- oder Schriftform. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Übermittlung des Werks, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Werk als genehmigt. Spätere Beanstandungen sind irrelevant.

(8) Sämtliche Ansprüche, auch Mängelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Gleiches gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

§ 9 RECHTEEINRÄUMUNG, HAFTUNG DES AUFTRAGGEBERS

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur Werbemittel zu übermitteln, an denen keine der Übermittlung und/oder Nutzung entgegenstehende Rechte Dritter bestehen und denen keine Gesetze, Verordnungen, behördliche Bestimmungen oder sonstige Rechtsgrundsätze (z.B. die guten Sitten) entgegenstehen.

(2) Er überträgt Turtle-Media sämtliche für die Nutzung erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und Kennzeichnungsrechte und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, öffentlichen Zugänglichmachung, zur Einstellung in eine Datenbank und Bereithalten zum Abruf, zur Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, in dem für die Durchführung des Vertrages notwendigen Umfang. Er berechtigt Turtle-Media zur Nutzung mittels aller bekannter technischer Verfahren sowie aller bekannter Formen der elektronischen Medien, über alle festen und mobilen, digitalen und analogen Kommunikationswege.

(3) Der Auftraggeber ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, die von ihm bereitgestellten Werbemittel auf Viren o.ä. zu untersuchen.

(4) Eine Prüfpflicht seitens Turtle-Media besteht nicht.

(5) Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter Werbemittel trägt ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Turtle-Media auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bereitstellung rechtswidriger Werbemittel beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die Turtle-Media im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen.

(6) Für den Schaden, den der Auftraggeber dadurch verursacht, dass er Turtle-Media Werbemittel übermittelt, die mit einem Virus o.ä. behaftet sind, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

(7) Soweit Daten an Turtle-Media – gleich in welcher Form – übermittelt werden, stellt der Auftraggeber Sicherheitskopien her.

(8) Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Turtle-Media aus einem Datenverlust sind ausgeschlossen.

§ 10 VERMITTLUNG VON DOMAINNAMEN UND VON SPEICHERPLATZ AUF SERVERN DRITTER

(1) Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird Turtle-Media zwischen dem Auftraggeber und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.

(2) Turtle-Media verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird die Registrierung der Domains bei der DENIC e.G. bzw. der zuständigen ausländischen Vergabestelle beantragt. Dort wird der Kunde als rechtlicher Namensinhaber registriert. Falls die Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind, wird der Anbieter den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat Turtle-Media nicht. Den Erfolg der Anmeldung – d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains – schuldet Turtle-Media nicht.

(3) Der Kunde hat die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen geprüft. Der Kunde versichert, dass sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben. Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der Domains - gleich aus welchem Rechtsgrund - geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, Turtle-Media hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt von behördlichen Maßnahmen gleich welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der Domains resultieren.

(4) Der Auftraggeber stellt Turtle-Media auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der rechtswidrigen Registrierung und/oder Verwendung einer Domain beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Werberichtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen der Werbewirtschaft. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die Turtle-Media im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen.

(5) Der Kunde erkennt die Geschäftsbedingungen und die Vergabebestimmungen der zuständigen Vergabestelle an (z.B. abrufbar unter www.denic.de, bzw. www.internic.com).

(6) Bei der Vermittlung von Speicherplatz auf einem Internetserver Dritter (Webhosting) gilt das Vorstehende entsprechend. Turtle-Media haftet auch hier nicht für den Erfolg. Insbesondere übernimmt Turtle-Media keine Gewähr, dass die auf den externen Servern bereitgestellten Daten jederzeit zugänglich sind. Der Auftraggeber stellt die Turtle-Media auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung des externen Speicherplatzes resultieren. Die Freistellung erstreckt sich explizit auch auf die notwendigen Kosten, die Turtle-Media im Zusammenhang mit ihrer Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen. Es gelten zusätzlich zu den hiesigen Bestimmungen die AGB des jeweiligen Webhosters/Providers und der Auftraggeber erkennt deren Geltung an.

§ 11 AUDIO-, FOTO- & VIDEOPRODUKTIONEN

(1) Bei allen audiovisuellen Content- und Mediaproduktionen vereinbaren Turtle-Media und der Auftraggeber detailliert die Lizenz- und Nutzungsrechte.

(2) Sind die Lizenz- und Nutzungsrechte für Ton-, Bild- und Bewegtbildmaterial im Auftragsprozess nicht abweichend und eindeutig vereinbart, gilt für eine Individualproduktion das zeitlich und räumlich nicht eingeschränkte, exklusive Nutzungsrecht für den Auftraggeber, nicht jedoch das Recht zur gewerblichen Sublizensierung und zur wesentlichen Bearbeitung des Materials.

(3) Im Falle der Lizensierung von durch Turtle-Media nicht im Kundenauftrag angefertigtem Ton-, Bild- und Bewegtbildmaterials oder der Syndikation von Drittanbieter-Content gilt -ohne abweichende, eindeutige Lizenzvereinbarung- lediglich das zeitlich und räumlich eingeschränkte nichtexklusive und nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht für den Auftraggeber. In diesem Fall ist die Lizenz auf eine Nutzung innerhalb von maximal 12 Monaten und auf Veröffentlichungskanäle beschränkt, die vom Lizenznehmer (Auftraggeber) herausgegeben werden.

(4) Der Auftraggeber erkennt mit seinem Auftrag ausdrücklich an, dass es sich bei dem beauftragten und/oder lizensiertem Content um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes handelt.

(5) Veränderungen des Contents, durch wesentliche Bearbeitung, Composing, Montage und den Einsatz elektronischer Hilfsmittel, die zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes führen oder führen können, sind in jedem Fall nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von Turtle-Media und nur mit entsprechender Kennzeichnung zulässig.

(6) Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche von Turtle-Media aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

(7) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Urhebernennung in geeigneter und für den Veröffentlichungskanal üblichen Form.

(8) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die contentbegleitende Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung und Verwendung des Contents ergebenden Sinnzusammenhänge. Eine Nutzung des Contents im politischen, erotischen oder religiösen Kontext muss bei der Auftragsvergabe angezeigt und ausdrücklich in der Lizenzvereinbarung genehmigt werden.

(9) Turtle-Media übernimmt außer bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, auch wenn die Einholung unterzeichneter Release-Formulare sowie Foto- und Drehgenehmigungen zugunsten des Auftraggebers ein vergütungspflichtiger Teil der im Vertrag geschuldeten Leistungen war. In jedem Fall obliegt dem Auftraggeber die Prüfung, dass die vorgelegten Model-Releases und Genehmigungen den konkreten Nutzungs- und Veröffentlichungszweck des Contents abdecken und vereinbarte Honorare vor der Nutzung vollständig geleistet worden sind. Turtle-Media unterstützt den Auftraggeber bei dieser Prüfung stets nach Kräften und bestem Wissen.

§ 12 COACHING, TRAININGS UND SEMINARVERANSTALTUNGEN

(1) Der Auftraggeber (Veranstalter) ist verpflichtet bei der Auftragsvergabe und den Vertragsvereinbarungen die Anzahl der geplanten Teilnehmer, den Veranstaltungsort sowie den thematischen Kontext der Veranstaltung wahrheitsgemäß offenzulegen und wesentliche Veränderungen vor der Veranstaltung umgehend mitzuteilen.

(2) Der Auftraggeber (Veranstalter) trägt für die vereinbarte und notwendige Präsentations-, Ton- und Videotechnik Sorge – außer dass hiermit ausdrücklich Turtle-Media beauftragt worden ist.

(3) Der Auftraggeber (Veranstalter) stellt sicher, dass die Regelungen der Punkte 12.4ff (Auszug der Teilnahmebedingungen bei von Turtle-Media veranstalteten Seminarveranstaltungen) durch seine Teilnehmer in gleicher Form bestmöglich eingehalten werden.

(4) Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.

(5) Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

(6) Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung durch den Seminarleiter/Coach/Trainer nicht gewährleistet werden kann.

(7) Teilnehmer sind verpflichtet den Veranstalter (ersatzweise den Seminarleiter/Coach/Trainer) über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen zu informieren. Bei angezeigten oder erkennbaren gesundheitlichen Problemen kann der betreffende Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, damit der entsprechende Teilnehmer oder die anderen Teilnehmer der Veranstaltung bestmöglich vor Schaden bewahrt werden.

(8) Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im Outdoorbereich, sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers, es sei denn das gesetzliche, arbeitsrechtliche oder vertragliche Regelungen eine Haftung oder Mithaftung des Veranstalters vorsehen. Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist von jeder Haftung frei, außer bei grob fahrlässigem oder pflichtverletzendem Verhalten.

(9) Wird der Teilnehmer durch den Veranstalter im Vorfeld ausdrücklich über Bild- und Tonaufnahmen informiert, kann er um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zur Veröffentlichung und Nutzung durch den Veranstalter und/oder den Seminarleiter/Coach/Trainer gebeten werden. Wird diese Einverständniserklärung ohne wichtigen Grund verweigert und ist aus veranstaltungslogistischen, organisatorischen und räumlichen Gründen nicht sichergestellt, dass der Teilnehmer nicht versehentlich Gegenstand von Bild- und Tonaufnahmen wird, kann dem Teilnehmer eine Mitwirkungspflicht (z.B. ein bestimmter Sitzplatz außerhalb des Kamera-Sichtfeldes oder das Tragen eines farblich markierten Namensschilds) auferlegt oder die Teilnahme ganz oder zeitweise verweigert werden.

§ 13 EVENT-FOTOS, EVENT-VIDEOS UND EVENT-STREAMING

(1) Beauftragt der Auftraggeber Turtle-Media mit Produktion einer bildlichen Event-Dokumentation, eines Event-Videos oder der audiovisuellen Übertragung einer Veranstaltung mittels Event-Streaming im Internet bzw. als Live-Feed-Anlieferung an einen Fernseh- oder Rundfunksender, so hat er dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmer und Gäste im Vorfeld ausdrücklich über die Bild- und Tonaufnahmen informiert sind und -wenn rechtlich notwendig- entsprechende Einwilligungserklärungen eingeholt worden sind.

(2) Der Auftraggeber hält Turtle-Media von allen urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Forderungen seitens von Teilnehmern, Künstlern und Veranstaltungshelfern im Rahmen der beauftragten Bild-, Ton- und/oder Video-Dokumentation bzw. Übertragung frei und haftet für Verstöße gegen Persönlichkeits-, Urheber- und Datenschutzrechte.

(3) Der Auftraggeber weist alle an dem Event beteiligten Mitarbeiter, Gewerke und Dienstleister an, Turtle-Media bestmöglich bei der Produktion der Event-Fotos oder Event-Videos bzw. dem Event-Streaming oder der Rundfunkübertragung zu unterstützen.

(4) Turtle-Media und der Auftraggeber stimmen rechtzeitig alle notwendigen technischen Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrags ab. Sofern nicht anders vereinbart, trägt der Auftraggeber Sorge für die Beauftragung und rechtzeitige Verfügbarkeit. Der Auftraggeber informiert turtle-Media regelmäßig über Ansprechpartner von Zulieferern und Details der beauftragten technischen Voraussetzungen. Turtle-Media prüft diese Informationen und informiert den Auftraggeber umgehend, wenn Voraussetzungen zur Erfüllung des Auftrages erkennbar nicht erfüllt sind.

(5) Beauftragt der Auftraggeber Turtle-Media mit der notwendigen Abstimmung mit anderen Gewerken oder der Bestellung von technischen oder produktionstechnischen Vorleistungen und ist dies nur im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers möglich, so unterstützt dieser Turtle-Media mit den notwendigen Vollmachten, Dokumenten oder Bestätigungen.

(6) Weichen die vom Auftraggeber organisierten und zu verantwortenden räumliche, technische und produktionstechnische Voraussetzungen, zum Beispiel Internetleitungen und Signalwege, von den vereinbarten Spezifikationen ab oder verweigern andere Dienstleister oder Gewerke die notwendige und vereinbarte Zusammenarbeit oder Signalübergabe, so ist Turtle-Media von der Haftung für daraus resultierende Mängel in der Leistungserbringung frei.

(7) Jeder unvorhersehbare Produktions-Mehraufwand, der nicht in der Verantwortung von Turtle-Media liegt und zur Erbringung der ordnungsgemäßen vertraglichen Leistung notwendig ist, wird dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Soweit rechtzeitig möglich wird Turtle-Media den Auftraggeber vorab informieren und eine Mehrkosten-Abschätzung geben. Schließt der Auftraggeber die Übernahme von Kosten für Mehraufwand aus und akzeptiert stattdessen Einschränkungen in der Leistungserfüllung, so ist dies im Auftrag und den Vertragsvereinbarungen deutlich zu vermerken. Turtle-Media trägt in jedem Fall Sorge, dass Mehraufwand und damit verbundene Kosten auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden.

§ 14 DESIGN UND WEBSEITEN-DESIGN

(1) Der Auftraggeber hat die rechtliche Verantwortung für Veröffentlichung, Verbreitung und Betrieb von -im seinen Auftrag- durch Turtle-Media gestalteten und realisierten Drucksachen, Werbemittel oder Webseiten und Online-Publikationen. Dies umfasst insbesondere die Verantwortung für das Urheberrecht, den Jugendschutz, den Datenschutz, das Presserecht und die Einhaltung des Wettbewerbsrechts.

(2) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Erstellung von Projekten durch Turtle-Media und der damit verbundenen Mitarbeit an deren Veröffentlichung wird vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber stellt Turtle-Media diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Turtle-Media gestaltet Drucksachen, Werbemittel, Webseiten und Online-Publikationen auf Basis vom Auftraggeber zur Verfügung gestellter Informationen, Texte, Grafiken und Bilder. Offensichtliche Bedenken zur rechtlichen Unbedenklichkeit der Nutzung dieser zur Verfügung gestellten Materialien teilt Turtle-Media dem Auftraggeber gibt und empfiehlt diesem eine rechtliche Prüfung durch eine sachkundige Person oder Institution. Auch in Fällen, dass Turtle-Media den Auftraggeber nicht aktiv zur rechtlichen Prüfung geraten hat oder einzelne textliche und grafische Elemente oder Daten auftragsgemäß durch Turtle-Media erstellt worden sind, obliegt die rechtliche Verantwortung gem. dem Punkt 11.1 dem Auftraggeber. Die entstehenden Kosten für rechtliche Prüfungen trägt der Auftraggeber.

(4) Die Haftung von Turtle-Media für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

§ 15 DATENSCHUTZ, GEHEIMHALTUNG, AUFBEWAHRUNG

(1) Genauso wie die Turtle-Media ist auch der Auftraggeber zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften des TMG, BDSG sowie der sonstigen Datenschutzbestimmungen verpflichtet.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht gegenüber Dritten zu offenbaren oder anderweitig zu verwenden. Unter vertraulich sind dabei alle Informationen zu verstehen, die nicht allgemein bekannt sind und die entweder von uns als vertraulich eingestuft werden oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie als vertraulich behandelt werden sollen. Nicht als vertraulich gelten Informationen, die dem Auftraggeber bekannt waren, bevor sie ihm von uns offenbart wurden sowie Informationen, die ohne ein Verschulden der jeweiligen Vertragspartei allgemein zugänglich werden.

(3) Erhält der Auftraggeber ein individuelles Passwort, ist er verpflichtet, dieses Dritten nicht zu offenbaren und es sorgfältig zu verwahren, um Missbräuche durch Dritte auszuschließen. Bei Verlust des Passwortes oder wenn ihm bekannt wird, dass Dritte von dem Passwort Kenntnis erlangt haben, ist er verpflichtet, Turtle-Media unverzüglich darüber informieren. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die sich aus einem Missbrauch des Passworts ergeben.

(4) Auftraggeber und Turtle-Media vereinbaren insbesondere auch zu Vertragsdetails und Honoraren Vertraulichkeit und Geheimhaltung. Von der Vertraulichkeit ausgenommen sind Referenzmarketing-Maßnahmen, denen nur aus wichtigem Grund widersprochen werden darf.

(5) Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus unbegrenzt.

(6) Der Auftraggeber verpflichtet sich für jeden Fall der verschuldeten Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Geheimhaltungsvereinbarungen, eine Vertragsstrafe in Höhe der Vertragssumme zu zahlen.

(7) Turtle-Media ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Werbemittel nach Vertragsbeendigung an den Auftraggeber zurückzuliefern. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Werbemittel zeitlich unbegrenzt zu archivieren.

(8) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Turtle-Media Details der Werbekampagne für eigene Vermarktungszwecke sowohl während als auch nach Beendigung des Vertrages veröffentlicht, ausdrücklich auch den Namen des Auftraggebers.

§ 16 ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

(1) Erfüllungsort ist Karlsruhe.

(2) Für alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag mit Turtle-Media oder im Zusammenhang mit einem zu Grunde liegenden Vertrag mit Turtle-Media ergeben, wird Karlsruhe als Gerichtsstand vereinbart.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Auf die mit Turtle-Media geschlossenen Verträge ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von einem anderen Land als Deutschland aus in Anspruch nimmt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(3) Die Regelung in diesen AGB gehen im Konfliktfall den anderweitigen Regelungen außerhalb einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen Turtle-Media und dem Auftraggeber vor (insbesondere Regelungen in Preislisten, Rabattstaffeln, Targeting-Kriterien etc.).

© 2019-2024 by Turtle-Media | Visual Communications Experts.
Das gesamte Audio-, Video- und Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Keine unerlaubte Vervielfältigung, Sendung oder Veröffentlichung. Bitte benutzen Sie zum Teilen oder Empfehlen sehr gerne die Social-Media Sharing-Buttons.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Mit dem Klick auf "Ablehnen" verhindern Sie die Ausführung aller nicht technisch zwingend notwendiger Cookies. Dies kann zu Fehlfunktionen der Webseite und der Mediathek führen. Im Cookie-Kontrollzentrum können Sie Ihre Einstellungen jederzeit überprüfen, widerrufen oder abändern.

Einstellungen